FRIST
- Bis zum 01.01.2024 verlangt der Gesetzgeber von allen Immobilienmaklern , die gem. §2 Abs. 1 GWG Verpflichtende zur Geldwäscheprävention sind, die Registrierung im Meldeportal „GoAML“ (§§ 45 Abs. 1, 59 Abs.6 GwG). Nach Ablauf der Frist drohen Bußgelder.
- Hier können Sie sich im Portal registrieren: Link
ABLAUF REGISTRIERUNG
- Wir haben den Ablauf in einem Kurzvideo für Sie erklärt
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Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit für ein kostenfreies Live-Webinar zum Thema "DAS GELDWÄSCHEGESETZ - WIE SCHÜTZE ICH MICH ALS IMMOBILIENMAKLER EFFEKTIV VOR GELDWÄSCHE? (MABV)" Normalpreis 49,90€ netto. Hierbei können Sie Ihr Wissen zum Thema AML auffrischen und in der Praxis einsetzen.
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Ihr Dozent - Herr Daniel Schmedding
- Gründer des Bundes-verbands der Geldwäschebeauftragten (BVGB)
- Dekra zertifizierter Geldwäschebeauftragter
- ACAMS certified AML Specialist