Widerrufsbelehrung - Die Maklerbranche steht vor einem Umbruch

Wichtiges - wie man auf die Veränderung reagieren kann

Das Verbraucherrecht Warenbestellungen (z.B. aus dem Interne) zu widerrufen, hat jetzt auch die Immobilienbranche getroffen. Seit dem 13.06.2014 gilt das neue, verschärfte Widerrufsrecht. Das bedeutet für den Immobilienmakler, dass er neben dem bisher notwendigen Nachweis auch noch die Widerrufsbelehrung durchführen muss und der Kaufinteressent eine Bestätigung für das sofortige Tätigwerden gegenzeichnen muss. Dabei gibt es einige Fallstricke, die ein Makler beachten muss. Ansonsten kann das am Ende den Verlust des Provisionsanspruchs bedeuten. Erfahren Sie in diesem aufgezeichneten Webinar mehr dazu.

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