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Wöchentliche BlogVideos für Immobilienmakler die wissbegierig sind!

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Um die gewünschte Mietwohnung zu bekommen, sind für Mieter heutzutage einige Hürden zu überwinden, denn oft werden neben zahlreichen Fragen durch den Vermieter auch besondere Vereinbarungen zur Ablöse von Einrichtungsgegenständen, Übernahme von Schönheitsreparaturen und Maklerprovisionen verlangt.

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Wie kann es gelingen als Makler nachhaltig Provisionsumsätze zu erzielen? Eine einfache Antwort darauf gibt es nicht. Allerdings gibt es grundlegende Voraussetzungen, ohne die dies nicht möglich ist. In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die im Maklergeschäft essentielle Thematik ein, wie man eine von Vertrauen geprägte Bindung zum Kunden aufbauen kann.

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Als Immobilienmakler sollten Sie auch die Klaviatur der Wertermittlung bedienen können. Wer derzeit eine solche Wertermittlung durchführen möchte, findet derzeit Vorgaben dazu in sechs Regelungswerken.  Die derzeit noch gültige ImmoWertV 2010 ist nur eines dieser Regelwerke, neben der Bodenwert-, der Sachwert-, der Vergleichswert- und der Ertragswertrichtlinie sowie der Wertermittlungsrichtlinie 2006. Für eine bessere Übersicht und Anwenderfreundlichkeit wurden diese sechs Regelungswerke nun neu geordnet und zu zwei neuen Regelungswerken zusammengelegt worden.

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Wie kann es gelingen als Makler nachhaltig Provisionsumsätze zu erzielen? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Es  gibt aber Strategien, die mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu genau solch einem Ergebnis führen können.

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Als Immobilienmakler sollten Sie die aktuellen Gesetzesänderungen nicht nur kennen sondern vor allen Dingen auch verstehen, wie diese in der täglichen Praxis angewandt werden. Eine wichtige und epochale Änderung ist nun mit der Neuregelung der Maklerprovision entstanden. Ab dem 23.12.2020 gilt es diese anzuwenden.

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