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Das neue Gesetz zur Verteilung der Makler­provision - Muss ein Makler dem Käufer die Zahlung der Verkäufer­provision offen legen

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Das Gesetz über die Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufern und Verkäufern gilt seit rund vier Jahren.

Wer einen Makler beauftragt, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu vermitteln, darf maximal die Hälfte der anfallenden Kosten auf die andere Vertragspartei verlagern. Das gilt seit dem 23.12.2020.

Damals trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, Käufer beim Immobilienkauf zu entlasten. Sie trugen bis zu diesem Zeitpunkt meist die gesamten oder den deutlich höheren Teil der Maklerkosten allein.

Die neue Rechtslage führt in der Praxis häufig zu einer 50:50-Teilung der Courtage, aber auch die reine Innenprovision wurde von vielen als neues Provisionsmodell übernommen. Immer noch herrscht Verunsicherung darüber, ob es notwendig ist, dass der Makler dem Käufer die Zahlung der Verkäuferprovision offen legen muss.

Im heutigen Beitrag  wollen wir uns mal genauer anschauen, wie sich der Provisionssplit auf die Courtage ausgewirkt hat – dabei betrachten wir vor allem die Voraussetzungen die wirklich gegeben sein müssen, damit der Käufer einen Nachweis über den erfolgten Provisionsanteil des Verkäufers vom Makler verlangen darf.

Bleiben Sie gespannt, bis gleich!

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